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BGH, 29.09.1953 - 5 StR 493/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 5 StR 493/53
Dies ist eine Stelle, die nicht nur allgemein eidesstattliche Versicherungen abnehmen kann, sondern auch befugt ist, in einem bestimmten Verfahren eine solche Versicherung über den Gegenstand entgegenzunehmen, den sie betrifft (vgl BGHSt 1, 13 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50] [16] und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).